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Mobilitätsgarantie NRW: Immer mobil mit Garantie
Mit der Mobilitätsgarantie NRW kommen Sie garantiert ans Ziel. Denn bei Verspätungen können Sie für Ihre Fahrt einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) nutzen oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug werden Ihnen erstattet. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 € pro Person erstattet. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der landesweit einheitlichen Regelung eine Vorreiterrolle in ganz Deutschland ein und sorgt dafür, dass alle Fahrgäste des Nahverkehrs mobil mit Garantie sind. Für wen gilt die Mobilitätsgarantie NRW? Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden - egal mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind. Welche Vorraussetzunen müssen erfüllt sein? Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie NRW sind: - das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel fährt mehr als 20 Minuten später ab, als im Fahrplan angegeben - es gibt keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn zum Ziel Wichtig: Bei Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen können keine Kosten erstattet werden. Das ausgefüllte Antragsformular zur Mobilitätsgarantie senden Sie bitte an: RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH Mobilitätsgarantie Franz-Etzel-Platz 19 46483 Wesel Weitergehende Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie unter: www.nahverkehr.nrw.de/mobilitaetsgarantie.
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